Schon gewusst? #8 Angaben zu Kapitalerträgen in der Steuererklärung lohnen sich, wenn…

Der Stichtag zur Abgabe der (Einkommens-) Steuererklärung für 2020 rückt unaufhaltsam näher: es ist der 2. November! Dafür muss einiges herausgesucht und an entsprechender Stelle eingetragen werden, wie beispielsweise Werbungskosten, Pendlerpauschale bzw. Homeoffice-Pauschale und Kapitalerträge aus dem Ausland. Kapitalerträge bei deutschen Brokern werden glücklicherweise automatisch dem Finanzamt gemeldet und entsprechende Steuern abgeführt. Bei diesen ist also nichts weiter zu tun, oder?

Eine Steuererklärung ist nicht für jeden Angestellten verpflichtend und damit vielleicht auch für dich freiwillig. Trotzdem lohnt sich die Abgabe einer Erklärung für viele Steuerzahler, weil sie eine Steuerrückerstattung erwarten können. Ob diese tatsächlich die durchschnittlichen 1000 € erreicht, wie sie von einigen Steuer-Apps und -Tools angepriesen wird, lassen wir mal dahingestellt.

Neben deinen beruflichen Einnahmen musst du auch Kapitalerträge versteuern, das heißt alle Einnahmen die du mit deinem Geld erwirtschaftet hast. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder auch Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder ETFs. Die Kapitaleinkünfte unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und die Steuer beläuft sich so auf 26,4 %. Bist du in der Kirche, kommt die Kirchensteuer noch obendrauf. Eine Übersicht über alle anfallenden Steuern und eine Anleitung wie du die Besteuerung deiner ETFs kinderleicht selber berechnen kannst haben wir dir bereits erstellt. Allerdings müssen nicht alle Kapitalerträge versteuert werden: Die ersten 801 € pro Person pro Jahr sind durch den Sparerpauschbetrag steuerfrei. Mit der richtigen Strategie kannst du so bis zu 211 € Steuern jedes Jahr sparen!

Erzielst du Kapitaleinkünfte ausschließlich bei deutschen Banken und Versicherungen werden diese automatisch dem Finanzamt gemeldet und die fällige Steuer abgeführt. Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen musst du einen sogenannten Freistellungsauftrag (maximal 801 €) erteilen. Deinen Freistellungsauftrag kannst du auch auf mehrere Depots aufteilen, z.B. 201 € bei Broker 1 und die restlichen 600 € bei Broker 2. Aufgrund der automatischen Meldung und Verrechnung bist du nicht verpflichtet diese Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Bei nichtdeutschen Anbietern erfolgt diese Meldung an das Finanzamt jedoch nicht und du musst diese Erträge zwingend in deiner Steuererklärung angeben.

Merke dir: Erzielst du Einkünfte von Kapitalerträgen im Ausland, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung ab dem ersten Cent verpflichtet. Alles andere entspricht dem Tatbestand einer Steuerhinterziehung und ist somit eine Straftat! Zustande kommen diese Einkünfte beispielsweise durch Tages- und Festgeldkonten (z.B. Zinspilot), durch P2P-Plattformen oder auch durch ausländische Broker. Beachte, dass du auch Einnahmen von Plattformen aus dem EU-Ausland angeben musst.

So weit so gut denkst du dir: Da die deutschen Banken die Kapitalerträge melden, brauchst du dich nicht weiter um diese kümmern. Du musst nicht, unter bestimmten Voraussetzungen kann es sich für dich jedoch lohnen, z.B. wenn du bei mehr als einem Anbieter Kapitalerträge erzielst und bei einem nicht den vollen Anteil des Sparerpauschbetrags ausschöpfst. Dies wird an den nachfolgenden Beispielen deutlich.

Tabelle 1: 3 Szenarien, bei denen durch Angabe der deutschen Kapitalerträge in der Steuererklärung die Steuerlast gemindert werden kann. Bei der Berechnung wurde ein Steuersatz von 26,375 % zugrunde gelegt.
Martin
Freistellung/Erträge
Lea
Freistellung/Erträge
Julia
Freistellung/Erträge
Depot 10 €/600 €700 €/250 €400 €/100 €
Depot 2101 €/650 €401 €/151 €
Ausland700 €
Ungenutzer Freistellungsauftrag600 €450 €550 €
Steuererstattung bzw. -ersparnis158 €119 €145 €

Martin hat Kapitalerträge von 600 € im Jahr 2020 erzielt, jedoch vergessen den Freistellungsauftrag bei seiner Bank einzureichen. Durch Angabe dieser versteuerten Einkünfte kann er sich nachträglich die gezahlten Steuern von 158 € zurückholen. Um dies zukünftig zu vermeiden, reicht er den Freistellungsauftrag für 2021 umgehend mit wenigen Klicks ein.

Lea hat ihren vollen Freistellungsautrag auf beide Depots verteilt, jedoch haben sich die Erträge anders entwickelt als sie es zu Beginn des Jahres gedacht hat. Die zu viel gezahlten Steuern in Höhe von 119 € kann sie sich durch Angabe in der Steuererklärung wiederholen.

Julia hat auf ihre Kapitalerträge noch keinerlei Steuern gezahlt, sie muss allerdings noch die 700 € Zinsen von einem ausländischen Festgeldkonto in der Steuererklärung angeben. Da sie noch 550 € ungenutzten Sparerpauschbetrag “übrig” hat, muss sie nur 150 € davon tatsächlich versteuern.

Wie du siehst kann es trotz der automatischen Meldung der Kapitalerträge bei deutschen Anbietern an das Finanzamt sinnvoll sein, diese in der Steuererklärung anzugeben und dadurch bares Geld zu sparen. Die Eintragung in deiner Steuererklärung ist innerhalb weniger Minuten erledigt.

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